Zertifizierte Weiterbildungen
Eine Aufgabe der DGsP ist es, die von den Mitgliedsinstituten angebotenen Weiterbildungen zu unterstützen und den Instituten beratend zur Seite zu stehen. Um Teilnehmer*innen der Weiterbildungen die Möglichkeit zu bieten, an anderen Mitgliedsinstituten Kurse zu absolvieren – und diese anerkannt zu bekommen, um eine Vergleichbarkeit – bei aller gebotenen Unterschiedlichkeit – der Abschlüsse zu gewährleisten, entwickelt die DGsP „Richtlinien“ und „Mindeststandards“ und ist berechtigt zu zertifiziert.
Die Richtlinien wurden erarbeitet und werden permanent überprüft, diskutiert, und in den Instituten erprobt, bevor sie durch Vorstand, die Kammer der beruflichen Mitglieder und die Mitgliederversammlung verabschiedet werden.
Ein Zertifikat beantragen
Nach Abschluss einer systemischen Weiterbildung bei einem Mitgliedsinstitut kann durch das Institut bei der DGsP ein entsprechendes Zertifikat beantragt werden.
Hierbei gilt, dass das Grundkurs Zertifikat lediglich den qualifizierten Abschluss des Grundkurses bestätigt, beim Zertifikat eines Aufbaukurses kann je nach Umfang und inhaltlicher Ausrichtung ein Zertifikat erworben werden:
- Aufbaukurs systemische Pädagogik DGsP
- Aufbaukurs systemische Beratung DGsP/DGfB
- Erweiterungskurs systemisches Coaching DGsP
- Erweiterungskurs systemische Familientherapie DGsP
Zertifizierung Grundkurs
Die Ausbildung gliedert sich in einen Grundkurs und einen Aufbaukurs. Der Titel kann erst mit dem erfolgreichen Abschluss der beiden Kurse und im Anschluss an die entsprechende Zertifizierung geführt werden.
Der Grundkurs umfasst 150 Stunden Theorie und Methode – hinzu kommen 50 Stunden berufsfeldbezogene Arbeit, Supervision sowie 25 Stunden Intervision und Selbsterfahrung. Insgesamt sind damit 225 Stunden nachzuweisen. Der Grundkurs schließt mit einem zertifizierten Abschluss, der Voraussetzung für den Besuch eines Aufbaukurses ist.
Wofür brauche ich ein Grundkurszertifikat, wenn damit kein ‚Titel‘ verbunden ist?
Neben der Möglichkeit, eine Fort- und Weiterbildung zu besuchen (Anwesenheit und Teilnahmebescheinigung), gibt es auch die Möglichkeit, dort einen qualifizierten Abschluss zu erwerben. Jeder Teilnehmer kann frei entscheiden, für welche dieser Möglichkeiten er sich entscheidet. Der qualifizierte Abschluss allerdings ist Voraussetzung für den Besuch einer auf dem Grundkurs aufbauenden Fort und Weiterbildung. (Z. B. Aufbaukurs).
Bieten die Ausbildungsinstitute eigene qualifizierte und zertifizierte (Grundkurs-) Abschlüsse an, reichen auch diese als Nachweise für die Berechtigung, einen Aufbaukurs zu besuchen.
Zertifikat „Systemische Pädagog*in (DGsP)“
Die Weiterbildungen gliedert sich in einen Grund- und Aufbaukurs . Der Titel „systemische Pädagog*in“ kann erst mit dem erfolgreichen Abschluss der beiden Kurse (Grund- und Aufbaukurs) beantragt werden.
Der Grundkurs, sowie der Aufbaukurs umfasst 150 Stunden Theorie und Methode – hinzu kommen 50 Stunden berufsfeldbezogene Arbeit, Supervision sowie 25 Stunden Intervision und Selbsterfahrung. Insgesamt sind damit 225 Stunden nachzuweisen. Der Grundkurs und Aufbaukurs schließt mit dem zertifizierten Abschluss „systemische Pädagog*in“ (DGsP)
Das gesamte Curriculum setzt sich zusammen aus: Theorie, Methode und Selbstreflexion (300 Stunden), berufsfeldbezogene Arbeit und Supervision (100 Stunden), Intervision und Selbsterfahrung (50 Stunden).
Zertifikat „Systemische*r Berater*in (DGsP/DGfB)“
Das Curriculum setzt sich zusammen aus: 300 Stunden Theorie und Methode, welche in einem Grund- und Aufbaukurs abgeleistet werden, 50 Stunden Selbsterfahrung/Persönlichkeitsbildung und 70 Stunden Weiterbildungssupervision, welche in den Instituten stattfinden müssen, sowie 100 Stunden berufsfeldbezogene Arbeit und Supervision und 50 Stunden Intervision.
Zertifikat „Systemische Coach*in und Supervisor*in im pädagogischen Kontext (DGsP)“
Die Teilnahme an einem Erweiterungskurs für den Weiterbildungsabschluss „Systemische Coach*in und Supervisor*in im pädagogischen Kontext“ setzt den erfolgreichen Abschluss in „Systemischer Pädagogik (DGsP)“ oder „Systemischer Beratung (DGsP/DGfB)“ voraus. Dieser Erweiterungskurs wird nicht in allen Mitgliedsinstituten angeboten.
Das Erweiterungskurscurriculum setzt sich zusammen aus: Theorie und Methode (150 Stunden), berufsfeldbezogene Arbeit und Supervision (50 Stunden), Intervision und Selbsterfahrung (25 Stunden).
Zertifikat „Systemische Familientherapeut*in im pädagogischen Kontext (DGsP)“
Die Teilnahme an einem Erweiterungskurs für den Weiterbildungsabschluss „systemischer Familientherapie im pädagogischen Kontext“ setzten erfolgreichen Abschluss in „Systemischer Pädagogik (DGsP)“ oder „Systemischer Beratung (DGsP/DGfB)“ voraus. Dieser Erweiterungskurs wird nicht in allen Mitgliedsinstituten angeboten.
Das Erweiterungscurriculum setzt sich zusammen aus: Theorie und Methode (150 Stunden), berufsfeldbezogene Arbeit und Supervision (50 Stunden), Intervision und Selbsterfahrung (25 Stunden).
Zertifikat „Systemische Sozialarbeiter*in“
Vorbemerkung
Der systemische Ansatz hat in den letzten Jahrzehnten in der Sozialen Arbeit eine immer größere Bedeutung erhalten. Es hat sich gezeigt, dass die Methoden und die dahinter stehenden Haltungen und Theorien für dieses Arbeitsfeld und die dort anstehenden Aufgaben sich als äußerst nützlich erwiesen haben und zunehmend auch als Kompetenzen von den MitarbeiterInnen gefordert werden. Gleichzeitig aber beschränken sich die gegenwärtig angebotenen Weiterbildungen auf die Handlungsarten Beratung bzw. Therapie, obwohl das, was SozialarbeiterInnen tatsächlich tun, wesentlich weiter gefächert ist, indem es auch z.B. um Verhandeln und Vermitteln, (gegen den Willen von Klienten) Intervenieren und Einmischen, Beschaffen, stellvertretend Handeln geht oder auch einfach nur ums „Da-sein“. Hinzu kommt, dass bislang dort ausbildenden Lehrenden selbst meist keine SozialarbeiterInnen sind und mit dem Arbeitsfeld zumindest nicht aus eigener Erfahrung ausreichend vertraut sind.
Der hier vorgestellte Masterstudiengang Systemische Sozialarbeit berücksichtigt in besonderem Maße die besonderen Anforderungen an dass Arbeitsfeld Soziale Arbeit und das professionelle Selbstverständnis von SozialarbeiterInnen. Es ist das erklärte Ziel dieses Weiterbildungszertifikats, durch die Betonung und Berücksichtigung der Besonderheit der Sozialen Arbeit u.a. auch das Selbstbild und das professionelle Selbstbewusstsein von SozialarbeiterInnen zu stärken.
Eingangsvoraussetzungen
Voraussetzung ist ein Hochschul- oder Fachhochschulabschluss im Bereich der Humanwissenschaften oder eine abgeschlossene pädagogische Ausbildung, psychosoziale Praxiserfahrungen oder eine ab- geschlossene Berufsausbildung und eine mindestens 1-jährige Berufstätigkeit im psychosozialen oder beraterischen Feld.
Während der in der Regel berufsbegleitend erfolgenden Weiterbildung haben die TeilnehmerInnen Möglichkeiten, das Gelernte in ihrem beruflichen Alltag praktisch auszuprobieren und umzusetzen – die Zustimmung des Arbeitgebers hierzu ist ebenfalls Voraussetzung für die Aufnahme.
Curriculum
Das Curriculum des Masterstudiengangs Systemische Sozialarbeit an der Hochschule Merseburg setzt sich zusammen aus den Bereichen „Theorien und Methoden“, „Professionelles Selbstverständnis“, „Studium Generale“, „Praxisprojekten und -training“, „Praxisreflexion, Supervision und Intervision“ und dem Selbststudium. Es schließt sowohl theoretische wie praxisorientierte Ansätze ein. Die Lehre soll zu einem überwiegenden Teil von systemischen SozialarbeiterInnen geleistet werden, um sicherzustellen, dass die Lehrenden sowohl das Arbeitsfeld, für das sie lehren, aus eigener Erfahrung kennen, als auch das entsprechende Selbstverständnis vermitteln können und in „systemischer Form“ erfolgen.
Insgesamt handelt es sich um mind. 700 Std. angeleitetes Studium (Lehre) und mind. 1.000 Std. selbstorganisiertes Studium (Lerngruppen, Praxisprojekte, Selbststudium).
Der Masterstudiengang wird ab Herbst 2015 das dritte Mal durchgeführt, der erste Studiengang (2009-2011) dauerte 2 Jahre, der gegenwärtig zum Ende kommende zweite (2013-2015) und der geplante dritte Durchgang dauern jeweils 2,5 Jahre.
Ausführliche Informationen zum Studiengang sind unter www.sysoma.de einzusehen.
„Mindeststandard für die Zertifizierung systemische Sozialarbeit“ herunterladen (PDF)
Dieses Curriculum wurde durch die DGsP (Vorstand und Mitgliederversammlung) am 6. Mai 2106 verabschiedet.
Zertifikat „Systemischer Dozent“
Der Titel „Systemische Dozentin“ entspricht dem der ‚systemischen Lehrtherapeutin‘ und ist die höchste Zertifizierung, die die DGsP vergibt.
Vergeben wird der Titel auf Antrag oder auf Vorschlag. Voraussetzung ist eine entsprechende Ausbildung, Nachweis einer angemessenen Qualifikation in Theorie (Publikationen) und/oder Praxis (in der Lehre, in der Ausbildung).
Mindestens drei Vorstandsmitglieder müssen einen Vorschlag zur Ernennung zur „systemischen Dozentin (DGsP)“ befürworten. Der Vorstand stimmt dann über den Antrag ab. Eine „Systemische Dozentin (DGsP)“ sorgt für die Qualitätssicherung der Curriculaumsetzung im jeweiligen Mitgliedsinstitut, darf systemische Dozentinnen ausbilden und muss Mitglied der DGsP sein.